Abrechnung

Meine Leistungen berechne ich entsprechend der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung.

Zur Leistungsbeschreibung zitiere ich, soweit darin enthalten, die Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GeBüH). Ansonsten erfolgt die Leistungsbeschreibung ohne Ziffernangabe. Die Honorare sind unabhängig von eventuellen Leistungen durch Privatversicherungen oder Beihilfestellungen zahlbar.

Soweit bestimmte Diagnose- und/oder Therapieverfahren vom Leistungsträger ganz oder teilweise bzw. die vereinbarten Honorarsätze nicht in voller Höhe erstattet werden, ist dies auf die individuellen tariflichen Bedingungen Ihres Vertragsverhältnisses zurückzuführen und haben keinen Einfluss auf die Honorarberechnung.

 

Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf einen gemeinsamen Tenor geeinigt. Die Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen sind dieser Vereinbarung bereits beigetreten.

 

Sobald weitere Länder dieser Bundesvereinbarung zustimmen werden wir Sie unterrichten.

Sie können sich gerne an mich wenden, damit ich Ihnen die Zusammenhänge erklären kann. 

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